Mein Kind wird 18 – was muß ich beachten?

Auch ein Mensch mit Behinderung wird an seinem 18. Geburtstag automatisch volljährig.

Damit erhält er die volle Geschäftsfähigkeit und das Sorgerecht der Eltern erlischt.

Gerade der Verlust des Sorgerechts bringt es mit sich, dass Ärzte plötzlich den Eltern keine Auskunft über den Gesundheitszustand geben dürfen (Datenschutz). Die Zustimmung zu Behandlungen und Operationen muss dann der Behinderte Mensch selbst erteilen.

Was passiert aber wenn das behinderte Familienmitglied dies aufgrund seiner Behinderung nicht kann?

Dies ist leider nur eine von vielen Fragen.

Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. hat zu diesen Fragen ein sehr gute Broschüre herausgegeben. Die Broschüre steht kostenlos zum Download bereit oder kann gegen eine geringe Gebühr erworben werden. zur Broschüre

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